Familienrecht
Wenn es zu ernsthafte Konflikten innerhalb der Familie kommt, werden diese oft von starken Gefühlen, wie zum Beispiel Trennungsschmerz, Eifersucht oder Neid beherrscht. Gerechte Lösungen können selten ohne fremde Hilfe gefunden werden. Deshalb gibt es die Möglichkeit, durch die Entscheidungen eines Familiengerichts Verbindlichkeiten zu schaffen und rechtliche Sicherheit zu bekommen.
Aufgaben des Familiengerichts
Das Familiengericht ist eine spezialisierte Abteilung des Amtsgerichts. Hier geht es um Ehescheidung und die mit der Scheidung zu regelnden Folgesachen, wie Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Wohnungszuweisung und Hausratsteilung.
Das Familiengericht ist auch zuständig für den Entzug der elterlichen Sorge, wenn Eltern ihren Erziehungspflichten schuldhaft oder auch unverschuldet nicht nachkommen.
Außerdem kümmert sich das Familiengericht um die Aufhebung eingetragener (gleichgeschlechtlicher) Lebenspartnerschaften und die damit zusammenhängenden Auseinandersetzungen.
Als Fachanwältin für Familienrecht habe ich mich auf diese "Familiensachen" spezialisiert. Ich übernehme Ihre Beratung und gerichtliche Vertretung vor allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten bei:
- Scheidungsverfahren bzgl. Ehe und Lebenspartnerschaften
- Unterhaltsstreitigkeiten in der Ehe, bei Trennung und nach Scheidung
- Unterhalt für Kinder und Eltern, die nicht verheiratet sind
- Umgangs- und Sorgerecht
- Wohnungszuweisung
- Problemen mit häuslicher Gewalt - Gewaltschutzgesetz - sowie bei sexuellem Missbrauch
- allen weiteren Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Aufteilung des Vermögens (Zugewinn) und Schulden
- Aufteilung des Hausrats
- Aufteilung der Rentenansprüche (Versorgungsausgleich)
- Eheverträge und/oder Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Lebenspartnerschaften
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Entzug der elterlichen Sorge durch das Familiengericht
- Vaterschaftsfeststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft
- Erbstreitigkeiten
Besondere Erfahrungen habe ich bei der Auflösung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gesammelt. Ebenso mit Trennungen und Scheidungen von Ehepaaren, wenn ein Partner eine gleichgeschlechtliche Beziehung eingegangen ist.
Als Alternative biete ich außerdem die Mediation an. Dort werden die Konflikte zusammen mit allen Beteiligten gelöst - bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auch mit einem (homosexuellem) Co-Mediator.